Erbrecht in Dubai bei Immobilien: Können Deutsche die Scharia umgehen?

Deutsche können Immobilien in Dubai sicher und ohne Scharia vererben – aber nur mit einem rechtsgültigen Testament.

Erbrecht in Dubai bei Immobilien: Können Deutsche die Scharia umgehen?

Dubai ist für deutsche Immobilienkäufer besonders attraktiv. Doch beim Erbrecht in Dubai herrscht oft Unsicherheit. Viele stellen sich die Frage:

Gilt für deutsche Immobilienbesitzer automatisch das Scharia-Recht – oder ist ein Testament ohne Scharia möglich?

Die klare Antwort:

Ja, Deutsche können Immobilien in Dubai ohne Anwendung der Scharia vererben – mit einem Testament.

Welches Erbrecht gilt in Dubai?

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt grundsätzlich:

  • Muslime → Scharia-Erbrecht
  • Nicht-Muslime → Testament entscheidet

Ohne Testament kann auch bei Nicht-Muslimen Scharia-Recht angewendet werden. Das betrifft insbesondere Immobilien, Bankkonten und Unternehmensanteile in Dubai.

Testament in Dubai: Scharia vermeiden – so geht’s

DIFC Will (empfohlene Lösung)

Das DIFC-Testament (Dubai International Financial Centre) ist die beliebteste Option für Deutsche.

Vorteile:

  • ausdrücklich kein Scharia-Recht
  • freie Vermögensverteilung
  • hohe Rechtssicherheit
  • speziell für Ausländer
  • anerkannt von Gerichten und Banken

Regelbar sind:

  • Immobilien in Dubai
  • Bankkonten
  • Unternehmensanteile
  • Vormundschaft für Kinder

Gilt deutsches Erbrecht in Dubai?

Nur eingeschränkt.
In der Praxis empfiehlt sich:

  • separates Testament für Dubai
  • zusätzlich deutsches Testament
  • klare Trennung beider Nachlässe

Ein deutsches Testament allein reicht meist nicht aus.

Wer kann Immobilien in Dubai erben?

  • Ehepartner
  • Kinder
  • frei benannte Erben

Auch Erben ohne Wohnsitz in den VAE dürfen die Immobilie behalten oder verkaufen.

Fazit: Erbrecht in Dubai frühzeitig regeln

Deutsche können Immobilien in Dubai sicher und ohne Scharia vererben – aber nur mit einem rechtsgültigen Testament.

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