Deutsche können Immobilien in Dubai sicher und ohne Scharia vererben – aber nur mit einem rechtsgültigen Testament.

Dubai ist für deutsche Immobilienkäufer besonders attraktiv. Doch beim Erbrecht in Dubai herrscht oft Unsicherheit. Viele stellen sich die Frage:
Gilt für deutsche Immobilienbesitzer automatisch das Scharia-Recht – oder ist ein Testament ohne Scharia möglich?
Ja, Deutsche können Immobilien in Dubai ohne Anwendung der Scharia vererben – mit einem Testament.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt grundsätzlich:
Ohne Testament kann auch bei Nicht-Muslimen Scharia-Recht angewendet werden. Das betrifft insbesondere Immobilien, Bankkonten und Unternehmensanteile in Dubai.
Das DIFC-Testament (Dubai International Financial Centre) ist die beliebteste Option für Deutsche.
Vorteile:
Regelbar sind:
Nur eingeschränkt.
In der Praxis empfiehlt sich:
Ein deutsches Testament allein reicht meist nicht aus.
Auch Erben ohne Wohnsitz in den VAE dürfen die Immobilie behalten oder verkaufen.
Deutsche können Immobilien in Dubai sicher und ohne Scharia vererben – aber nur mit einem rechtsgültigen Testament.
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