Gesetze rund um Immobilieneigentum in Abu Dhabi für Ausländer 2025

Abu Dhabi öffnet seinen Immobilienmarkt für internationale Anleger. Erfahren Sie, wo Sie investieren dürfen und welche Vorteile sich jetzt bieten.

Gesetze rund um Immobilieneigentum in Abu Dhabi für Ausländer 2025

Abu Dhabi öffnet seinen Immobilienmarkt zunehmend für internationale Käuferinnen und Käufer. Wer als ausländischer Staatsbürger investieren möchte, sollte die geltenden Eigentumsregelungen verstehen. Seit den Gesetzesänderungen von 2019 können Ausländer nicht nur Wohnungen und Villen erwerben, sondern dürfen auch Grundstücke in bestimmten Investitionszonen besitzen. Damit hat Abu Dhabi einen wichtigen Schritt hin zu einem offenen und transparenten Markt gemacht.

Eigentum für Ausländer: Was erlaubt ist

Ausländische Staatsbürger und Unternehmen dürfen Immobilien in Abu Dhabi legal erwerben. Die Regierung hat dazu sogenannte Investitionszonen festgelegt. Innerhalb dieser Gebiete können Ausländer Eigentum an Apartments, Villen, Gewerbeflächen und sogar an unbebauten Grundstücken erwerben. Das war vor 2019 in dieser Form nicht möglich. Heute stehen Käuferinnen und Käufern verschiedene Vertragsmodelle offen, die sich in Dauer und Umfang der Rechte unterscheiden.

Arten von Eigentum und Nutzungsrechten

Das klassische Freehold-Eigentum erlaubt ausländischen Käufern, eine Immobilie vollständig zu besitzen. Die Eigentumsurkunde wird auf den Namen des Käufers ausgestellt und gilt für 99 Jahre. Damit kann die Immobilie verkauft, vermietet oder vererbt werden. Freehold gilt nur in bestimmten Gebieten, die ausdrücklich von der Regierung freigegeben wurden.

Daneben gibt es den Musataha-Vertrag. Er erlaubt es, ein Grundstück für 50 Jahre zu bebauen, zu nutzen oder zu verändern. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Vertrag um weitere 50 Jahre verlängert werden. Dieses Modell ist besonders interessant für Investoren, die selbst entwickeln oder renovieren möchten.

Ein weiteres Modell ist der Usufruct-Vertrag. Er gewährt ein langfristiges Nutzungsrecht für bis zu 99 Jahre, ohne dass bauliche Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Das eignet sich für Menschen, die langfristig in einer Immobilie wohnen wollen, ohne sie zu besitzen.

Darüber hinaus können Ausländer Immobilien mit langfristigen Mietverträgen von mindestens 25 Jahren anmieten. Diese Form des Besitzes wird häufig bei Gewerbeflächen oder langfristigen Wohnnutzungen eingesetzt.

Was sich 2019 geändert hat

Vor der Reform im Jahr 2019 durften Ausländer keine Grundstücke erwerben und hatten nur eingeschränkte Rechte bei der Nutzung. Mit der neuen Gesetzgebung wurde der Markt deutlich liberalisiert. Seitdem können Ausländer Grundstücke in bestimmten Investitionszonen erwerben, Hypotheken aufnehmen und Immobilien vererben. Zudem dürfen Besitzerinnen und Besitzer von Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren ihre Immobilie verkaufen oder beleihen, ohne dafür die Zustimmung des Vermieters einholen zu müssen.

Diese Änderungen haben den Markt nicht nur für Privatinvestoren, sondern auch für internationale Unternehmen attraktiver gemacht. Transparente Regeln, Eigentumssicherheit und staatliche Aufsicht sorgen dafür, dass Investitionen rechtlich klar abgesichert sind.

Rechtlicher Rahmen

Das Eigentum an Immobilien ist grundsätzlich auf Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate, auf lokale Unternehmen und auf börsennotierte Gesellschaften mit einem ausländischen Anteil von unter 49 Prozent beschränkt. Ausländer dürfen jedoch in ausgewiesenen Investitionszonen volles Eigentum erwerben. Dazu gehören Saadiyat Island, Yas Island, Al Raha Beach, Masdar City und Al Reef. Diese Gebiete sind bekannt für ihre modernen Wohnanlagen, gute Infrastruktur und hohe Mietnachfrage.

Aufenthaltserlaubnis durch Immobilienbesitz

Der Erwerb einer Immobilie in Abu Dhabi kann auch den Weg zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis ebnen. Voraussetzung ist, dass der Wert der Immobilie mindestens fünf Millionen Dirham beträgt und sie vollständig bezahlt ist. Der Käufer muss das Eigentum mindestens drei Jahre lang halten. Diese Regelung ermöglicht es Investoren, gemeinsam mit ihrer Familie in den Emiraten zu leben und zu arbeiten.

Finanzierungsmöglichkeiten für Ausländer

Auch Ausländer können in Abu Dhabi eine Hypothek aufnehmen. Voraussetzung ist ein regelmäßiges Einkommen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Angestellte müssen in der Regel mindestens sechs bis zwölf Monate beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein. Selbstständige müssen ein seit mindestens zwei Jahren bestehendes Unternehmen vorweisen können. Der Eigenkapitalanteil beträgt üblicherweise zwischen 20 und 25 Prozent bei Immobilien bis zu einem Wert von fünf Millionen Dirham, bei hö­her­prei­sigen Objekten liegt er bei rund 35 Prozent.

Wichtige Hinweise für Anlegerinnen und Investoren

Wer in Abu Dhabi investieren möchte, sollte sich genau über die verschiedenen Eigentumsformen informieren und nur in zugelassenen Investitionszonen kaufen. Es ist ratsam, ausschließlich mit lizenzierten Maklern zu arbeiten und sich vor Vertragsabschluss rechtlich beraten zu lassen. Ein solides Verständnis der Visaregelungen, Hypothekenkonditionen und Eigentumsrechte hilft, teure Fehler zu vermeiden. Unsere Berater in Deutschland stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und können Sie beim Kauf durch unsere lizenzierten Makler in den Emiraten unterstützen.

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