Dubai-Immobilien: „0 % Steuer“ – stimmt das wirklich?

Dubai wirbt mit „0 % Steuer“ bei Immobilien. Was wirklich steuerfrei ist – und welche Kosten und Pflichten deutsche Investoren kennen müssen.

Dubai-Immobilien: „0 % Steuer“ – stimmt das wirklich?

Viele Immobilienanzeigen werben damit, dass man in Dubai steuerfrei Immobilien kaufen und besitzen kann. Auf den ersten Blick klingt das sehr attraktiv – aber die Aussage ist nicht ganz korrekt und kann leicht irreführend sein, wenn man sie nicht genau betrachtet.

Was tatsächlich steuerfrei ist:

In Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es keine jährliche Grundsteuer oder Immobiliensteuer wie in Deutschland. Man zahlt also keine laufende Steuer auf den Besitz einer Immobilie. Auch Einkommen aus Mieteinnahmen für Privatpersonen ist in der Regel steuerfrei, ebenso Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie – zumindest auf Ebene der VAE.

Was oft in der Werbung verschwiegen wird:

Trotz der steuerlichen Vorteile fallen dennoch Kosten an:

  • Dubai Land Department (DLD)-Gebühr: Beim Kauf einer Immobilie wird eine einmalige Registrierungs- oder Transfergebühr von etwa 4 % des Kaufpreises fällig.
  • steuerliche Abgaben im Heimatland für ausländischen Immobilienbesitz. Wenn Sie Ihre Immobilie in Dubai vermieten, müssen Sie die Einnahmen in Deutschland versteuern.
  • Service- und Verwaltungsgebühren: Zusätzlich können jährliche Verwaltungsgebühren oder sogenannte Service Charges für Gebäudeunterhalt anfallen (siehe hier)

Viele Firmen werben mit „0 % Steuer“, weil es in Dubai keine laufende Grundsteuer oder Vermögenssteuer gibt. Diese Aussage berücksichtigt jedoch nicht einmalige Erwerbsgebühren, laufende Nebenkosten oder die steuerliche Situation im Heimatland.

Fazit:

Die Aussage „0 % Steuer“ bei Immobilien in Dubai ist teilweise richtig, aber irreführend, wenn sie suggeriert, dass keine Abgaben oder Kosten entstehen. Einmalige Transferkosten, Verwaltungsgebühren und die steuerliche Pflicht, bei deutschem Wohnsitz, Mieteinnahmen aus den VAE in Deutschland anzugeben. 

Für mehr Informationen und Beratung zur Versteuerung Ihrer Mieteinkünfte in den VAE, melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular.

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